Impfempfehlung RHD
Impfempfehlung RHD
Der Impfstoff „Filavac VHD K C+V“ gegen die RHDV1- und RHDV2-Krankheit kann jetzt ohne behördliche Ausnahmegenehmigung in Deutschland eingesetzt werden. Den exklusiven Vertrieb des Impfstoffs an die Tierärzte hat das Pharmagroßhandelsunternehmen „Ecuphar“ aus Greifswald übernommen. Dieses Unternehmen hat auch schon den bisherigen Impfstoff vertrieben. Eine Impfempfehlung befindet sich im Anhang.
Der Impfstoff „Eravac früher Cunipravac“ ist nur gegen die RHDV2-Krankheit wirksam und kann ebenfalls ohne behördliche Ausnahmegenehmigung eingesetzt werden.
Nach Informationen von IDT werden die Impfstoffe „Cunivac und Rika-Vac“ weiter hergestellt. Diese Impfstoffe schützen bei einmaliger Impfung allerdings nur gegen die RHDV1-Krankheit. Bei zweimaliger Impfung soll auch ein Schutz gegen die RHDV2-Krankheit erfolgen. Die Ausscheidung des RHDV2-Virus und damit dessen Verbreitung bleibt vermutlich bestehen.
Auf der nächsten Landesverbandsschau Westfalen dürfen nur noch Kaninchen ausgestellt werden, die eine Impfung gegen die RHDV1- und RHDV2-Krankheit erhalten haben. Die beiden folgenden Impfmöglichkeiten werden zugelassen:
- Impfung mit „Filavac VHD K C+V“, gegen die RHDV1- und RHDV2-Krankheit.
- Impfung mit „Cunivac bzw. Rica-Vac“ gegen die RHDV1-Krankheit und zusätzliche Impfung mit „Eravac früher Cunipravac“ gegen die RHDV2-Krankheit.
Kaninchen, die einmalig oder auch mehrmalig nur mit den Impfstoffen „Cunivac oder Rica-Vac“ geimpft wurden, dürfen nicht ausgestellt werden.
Rainer Schwarzelmüller